Die 25 kg Mär – Luftverkehrsrecht für Modellflieger

Letzte Woche hatte ich eine Diskussion mit anderen Modellfliegern um die Frage ob man mit der DMVF Zusatzversicherung Form II-IV überall fliegen darf. Dies wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO) in §16 klar geregelt:

§16 LuftVG: Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraumes
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
  1. Der Aufstieg von Flugmodellen
    (a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse
    ...

Modelle über 5 kg dürfen nur starten wenn eine Aufstiegserlaubnis vorliegt und das hat auch nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun!

Im Klartext bedeutet dies, dass auf den Piloten im Falle eines Unfalls ganz schön was zukommen kann wenn ohne Erlaubnis geflogen wurde. Es kann sogar vorkommen, dass der Versicherungsschutz nicht besteht wenn ohne Erlaubnis geflogen wird. Selbiges passiert natürlich auch bei Alkoholeinfluss, ab 0,2 Promille sollte man nicht mehr an den Sender gehen. Nach einem schweren Unfall wird die Polizei sowohl Modell als auch Sender einbehalten und den Piloten zur Blutprobe mitnehmen.

Bitte beachtet auch, das seit 2005 es keine Ausnahmeregelung mehr für Modelle unter 5 kg Abfluggewicht gibt! Eine gültige Versicherung sollte man daher schon aus Eigeninteresse besitzen. Die LuftVO schreibt noch so manches Interessantes vor. So ist auch die maximal Flughöhe begrenzt, das Abwerfen von z.B. Bonbons verboten und Modell über 5 kg Abfluggewicht müssen sichtbar und feuerfest mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Am besten vorher informieren als sich Ärger einzuholen und auf ein „passiert ja ohnehin nichts“ würde ich mich nicht dauerhaft verlassen. ;-)

Ich bin natürlich kein Jurist. Dies ist meine Interpretation der aktuellen Gesetzeslage. Im Zweifelsfall solltest ihr euch juristisch beraten lassen.

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Eine Antwort zu Die 25 kg Mär – Luftverkehrsrecht für Modellflieger

  1. wolfgang sagt:

    Hallo Leute, da lohnt sich´s doch schon aus Sicherheitsgründen den
    lumpigen Euro für den Ipf zu kaufen.
    Wir werden zwar im Laufe der Zeit immer mehr durch Gesetze beschränkt, dahinter stehen aber immer berechtigte Schadenersatzforderungen die den einzelnen immer besser schützen.

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