Die neue LuftVO seit 07. April 2017

Am 07. April ist die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Kennzeichungspflicht: Modelle ab 250g müssen Name und Anschrift des Eigentümers erhalten (dauerhaft und feuerfest).

Fliegen über 100m: Nur erlaubt wenn eine Aufstiegserlaubnis vorliegt (i.d.R. Modellflugplätze) oder der Pilot einen Kenntnisnachweis vorweisen kann.
Multicopter dürfen generell nicht über 100m fliegen (ohne dass man eine Ausname beantragt hat).

FPV: Multicopter bis 250g dürfen mit einer Videobrille alleine geflogen werden, darüber hinaus ist ein Beobachter erforderlich. Die Flughöhe ist auf 30m begrenzt.

 

Die Kennzeichnungspflicht wie auch der Kenntnisnachweis treten zum 01.10.2017 in Kraft.

Weitere, detailierte Informationen gibt es beim DMFV.

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