Luftverkehrsordnung Novelle vom Verteidigungsministerium gestoppt

Nach monatelangen Verhandlungen wurde im vergangenen Herbst ein tragfähiger Kompromiss für eine Novellierung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) gefunden, der die Interessen der Bundesregierung und die Belange des Modellflugs sinnvoll ausbalancierte. Diesen Kompromiss hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen völlig überraschend verhindert.

Im Kern sehen die vom BMVg durchgesetzten Änderungen vor, dass für den Modellflug außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen oberhalb von 100 Meter nicht nur der neu in der Luftverkehrsordnung verankerte Kenntnisnachweis sondern zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis erforderlich sein soll. Die Begründung: Aufgrund einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage müssten wesentliche Aspekte der Luftverkehrsordnung komplett anders geregelt werden als im Herbst 2016 unter Beteiligung der verschiedenen Interessenvertretungen vereinbart. Die Bundeswehr müsse wissen, wo mit Modellflugbetrieb zu rechnen sei. Dies sei vor allem für Tiefflüge von Militärmaschinen erforderlich.

 

Die Initiative Pro-Modellflug hat einen neuen E-Mail Generator online gestellt, über welchen man seinen Bundestagsabgeordneten direkt anschreiben kann: www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter

Quelle: Pro-Modellflug

 

 

Die aktuellen Regeln, wie die vom BMVI nun in den Bundestag eingebracht wurden, kann man hier nachlesen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Besonders heikel ist folgende Änderung:

Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsystem
in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen.

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